Anbieterkennzeichnung
Hanseatic Versicherungsdienst GmbH
Versicherungsvermittlung
Versicherungsmakler gem. § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung
Werner-Otto-Straße 1-7
22179 Hamburg
Telefon: 040 – 64 650 0
Fax: 040 – 64 650 650
AG Hamburg (HR B 108 11)
Steuer-Nr.: 27/240/00080
Geschäftsführer: Oliver Goede
Eingetragen bei der Handelskammer Hamburg
Adolphsplatz 1
20457 Hamburg
Gemeinsame Registerstelle:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon: 0180/6005850
(20 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz / höchstens 60 Cent/Min. aus Mobilfunknetzen)
Registerabruf:
Internet: www.vermittlerregister.info
Registrierungs-Nr.: D-Q488-SCD4C-24
Die Hanseatic Versicherungsdienst GmbH ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der OTTO GmbH & Co. KG, Werner-Otto-Str. 3-7, 22177 Hamburg. Die Gesellschaft hält keine direkte oder indirekte Beteiligung an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Versicherungsunternehmen halten keine direkte oder indirekte Beteiligung an den Stimmrechten oder am Kapital der Gesellschaft.
Schlichtungsstellen:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de
Beratung und Vergütung
Die Hanseatic Versicherungsdienst GmbH bietet im Zuge der Vermittlung eine Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an und erhält für die erfolgreiche Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Provision vom Produktanbieter. Diese Provision ist nicht separat von Ihnen an die Hanseatic Versicherungsdienst GmbH zu bezahlen, sondern bereits in der Versicherungsprämie enthalten. Weitere Vergütungen erhält die Hanseatic Versicherungsdienst GmbH im Rahmen der Vermittlung nicht.
Hinweisgeberkanal SpeakUp
Ab sofort steht in der Otto Group der Hinweisgeberkanal SpeakUp zur Verfügung.
Damit wird schon jetzt den Regelungen der ab Dezember 2021 geltenden EU-Richtlinie zur Einrichtung sicherer Kanäle zum Schutz von Whistleblowern entsprochen. Wir möchten damit ein Zeichen setzen, mit dem wir uns nachdrücklich zu unseren Compliance-Werten bekennen. Mit dem neuen Kanal wollen wir unsere Wertschätzung für Hinweisgeber ausdrücken und für deren Schutz sorgen. Wir nehmen jeden Hinweis auf Compliance-Verstöße ernst und klären Verdachtsfälle konsequent auf.
Unser digitales Hinweisgeberportal ist ein geschützter und sicherer Meldeweg auch für Stakeholder.
Angaben zur Transparenzverordnung – TVO
zu Artikel 3:
Im Rahmen der Auswahl von Versicherungsgesellschaften und Versicherungsprodukten berücksichtigen wir die von den Versicherern zur Verfügung gestellten Informationen. Versicherer, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen einbeziehen, bieten wir ggf. nicht an. Im Rahmen der im Kundeninteresse erfolgenden individuellen Beratung stellen wir gesondert dar, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung einen für uns erkennbaren Vor- bzw. Nachteile für den individuellen Kunden bedeuten. Über die jeweilige Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Versicherers informiert dieser mit dessen vorvertraglichen Informationen. Bei Fragen dazu können Sie uns gerne im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.
zu Artikel 4:
Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Finanzmarkteilnehmer (Versicherer) berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Versicherungsunternehmen zur Verfügung gestellten Informationen. Für deren Richtigkeit ist der Vermittler nicht verantwortlich. Zur Zeit kann eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf. rudimentärer Informationen durch die Versicherer zu Ihren Unternehmen lediglich bedingt erfolgen.
zu Artikel 5:
Die Vergütung für die Vermittlung von Versicherungen orientiert sich nicht an den Nachhaltigkeitsrisiken, die mit den Anlagen dieser einhergehen. Dies bedeutet insbesondere, dass die Vergütungshöhe des Produktes nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken der Anlage positiv oder negativ beeinflusst wird.
zu Artikel 6:
Bei der Beratung zu Versicherungsanlageprodukten, Riester- und Basisrenten bzw. bAV beziehen wir Nachhaltigkeitsrisiken ein, in dem wir die vorvertraglichen Informationen der Versicherer verwenden.